Garagen, Stahlcarports, Holzcaports und vieles mehr! Sonntag, 20. Mai 2012Garagen erhalten Sie billig und günstiger bei Garagen UsenbinzEine Garage ist eine abschließbare überdachte und durch feste Wände (mit Garagentor) umschlossene Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge, meist PKWs. Sie soll vor Diebstahl ebenso schützen wie vor Witterungseinflüssen und wird oft auch zur Lagerung von Werkzeugen und als Reparaturplatz genutzt. Im Gegensatz dazu ist der kostengünstigere Carport zwar überdacht, nach zumindest einer Seite hin aber offen und bietet somit keinen Diebstahlschutz. Eine geschlossene Garage hat jedoch den Nachteil, dass witterungsbedingt die Feuchtigkeit nicht in ausreichendem Maße abgeführt werden kann, wie zum Beispiel bei einem Carport. Dadurch ist die Rostgefahr für ein Fahrzeug in einer Garage weitaus größer als in einem offenen, überdachten Carport. Bei den Garagen lassen sich Einzelgaragen, bei denen jedes Fahrzeug seinen eigenen abschließbaren Raum besitzt, und Großgaragen, die zur Aufnahme vieler Fahrzeuge dienen, unterscheiden. Einige Großgaragen bieten durch ein Rolltor und Gitter zwischen einzelnen Stellplätzen jedoch ebenfalls die Möglichkeit, ein Fahrzeug separat vor fremdem Zugriff zu schützen. Teilweise werden Großgaragen auch mit Kameras überwacht. Die Duplexgarage ermöglicht es, zwei PKW übereinander zu parken. Baurecht in Deutschland GaragenBaurechtlich wird die Ausführung und der Betrieb von Garagen in Deutschland in den Verordnungen über den Bau und Betrieb von Garagen (GaragenVO) der einzelnen Bundesländer geregelt. In der Musterverordnung des Bundes ist unter anderem festgelegt: Es sind Garagen mit einer Nutzfläche
Offene Garagen sind Garagen, die unmittelbar ins Freie führende Öffnungen in einer Größe von mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände haben. Die Stellplatzgröße beträgt mindestens 5 m Länge mal 2,3 m (links und rechts weitere Parkplätze) bzw. 5 m mal 2,5 m. Ebenso werden Zufahrtsgrößen, Kurvenradien, Fahrgassen usw. festgelegt. Bei den Betriebsvorschriften für Garagen ist unter anderem die Lagerung von brennbaren Stoffen geregelt: So dürfen z. B. in Kleingaragen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. Siehe auch
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